Vorbeugender Brandschutz
Brandschutzbeauftragter
Die Brandbekämpfung und vor Allem die Brandverhütung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb Beschäftigten. Der Unternehmer trägt die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe, kann diese Aufgabe jedoch an einen Brandschutzbeauftragten abgeben. Der Brandschutzbeauftragte berät den Unternehmer dann in den Belangen des Brandschutzes. Die Entscheidungsgewalt obliegt jedoch weiterhin ihm. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt auch den Brandschutzfachplaner bzw. Brandschutzsachverständiger beim Erstellen eines Brandschutzkonzepts. Wir haben viele Jahre Erfahrung und mehrere Brandschutzbeauftragte in unserem Unternehmen und können daher als externe Brandschutzbeauftragte bestellt werden.
Externe Brandschutzbeauftragte
Als externer Brandschutzbeauftragte arbeiten wir uns in den Unternehmensablauf ein. Unsere Brandschutzbeauftragten sind in den unterschiedlichsten Unternehmen tätig. Dadurch können wir auf ein breit gefächertes Wissen zurückgreifen und so neue Ideen in das Unternehmen mit einbringen. So entstehen viele Vorteile, da keine Betriebsblindheit vorliegt. Gerne besuchen wir auch Ihr Unternehmen und geben Tipps, den Brandschutz besser und sicherer umzusetzen. Sprechen Sie uns einfach an!
Was ist vorbeugender Brandschutz?
Der vorbeugende Brandschutz befasst sich mit allen Aspekten des Brandschutzes und zielt darauf ab, die Entstehung, Ausbreitung und die Auswirkungen eines Brandes zu verhindern bzw. zu minimieren. Der vorbeugende Brandschutz teilt sich dabei in drei Sparten auf: der bauliche, der organisatorische und der anlagentechnische Brandschutz. Zur Minimierung der Ausbreitung von Auswirkungen bei einem Brand müssen Maßnahmen getroffen werden, um der Feuerwehr wirksame Löschmaßnahmen zu ermöglichen. Deshalb gehen vorbeugender und abwehrend Brandschutz Hand in Hand einher.
Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz umfasst die Planung eines Gebäudes mit der Vorgabe der Verwendung von bestimmten Baustoffen und Bauteilen, die brandschutztechnisch qualifiziert sein müssen. Zusätzlich gehört zum baulichen Brandschutz die Einteilung in Brandabschnitte und die Komplextrennung großer baulicher Anlangen, die Planung der Flucht- und Rettungswege sowie die die Planung der Anfahrtswege, Aufstellflächen und Löschwasserversorgung für die Feuerwehr. Für diese Konzeptionierung werden verschiedene Regelwerke und Normen herangezogen, von den Gesetzgebungen der einzelnen Länden bis hin zur Arbeitsschutzrichtlinie.
Anlagentechnischer Brandschutz
Im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes werden alle technischen Komponenten mit in die Konzeptionierung des vorbeugen Brandschutzes eingearbeitet. Die Anlagen sollen dabei helfen Menschen frühzeitig zu alarmieren, sie bei der Entfluchtung des Gebäudes zu unterstützen und der Feuerwehr wirksame Löschmaßnahmen ermöglichen. Es gibt verschiedene Anlagen die baurechtlich gefordert sind oder zur Kompensation eingesetzt werden, damit die Schutzziele erreicht werden können. Beispielhaft sind hierfür zu nennen: Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen, Anlagen zur Rauchfreihaltung, Sicherheitsstromversorgungen, Sicherheitsbeleuchtung und Blitzschutzanlagen.
Organisatorischer Brandschutz
Zum organisatorischen Brandschutz zählen alle Maßnahmen, die in der brandschutztechnischen Organisation eines Unternehmens oder der Bauanlage liegen. Dazu gehören unter anderem die Brandschutzordnung mit den Teilen A,B und C, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und das Bereitstellen von Feuerlöschern an geeigneten Stellen. Zusätzlich gehört hierzu die Unterweisung von Mitarbeitern in den Themenbereichen des vorbeugenden Brandschutzes, die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfer und die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Brandverhütungsschau
Zugestellte Flucht- und Rettungswege, verstellte Feuerlöscher, defekte Türen und Brandschutzabschottungen sind nur ein paar betriebliche Fehler, die den vorbeugenden Brandschutz sabotieren. Mit unseren Experten für die Brandverhütungsschau holen Sie sich einen Experten in Ihr Haus, der mit einem Erfahrenen und Wachen Auge auf die Belange des Brandschutzes wacht und Ihnen Vorschläge zur besseren Umsetzung geben kann. Gerne kommen wir quartalsmäßig bei Ihnen im Betrieb vorbei und schauen uns die brandschutztechnischen Gegebenheiten an! Fordern Sie jetzt unverbindlich ein Angebot dazu an.
Brandschutzkonzepte
Eine verlässliche und gut durchdachte Brandschutzplanung ist die Basis für einen funktionierenden vorbeugenden Brandschutz. Dafür betreuen wir Ihr Bauvorhaben von der Entwurfsplanung bis zur Umsetzung und betreuen auch das Bauvorhaben während des Baus vor Ort. Mithilfe unserer Brandschutzfachplaner und Brandschutzsachverständigen erarbeiten wir Ihnen ein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept, das Ihr Gebäude für die Zukunft sicher macht.
Gerne bieten wir Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes und perfekt passendes Angebot an!
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung und Beurteilung der Lage im Ereignisfall in großen und unübersichtlichen baulichen Anlagen. Die Feuerwehrpläne erhalten alle wesentlichen Angaben zur Konstruktion, Lage, Nutzung und Anlagentechnik des Objekts und werden in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle erstellt. Feuerwehrpläne müssen alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person geprüft werden. Gerne erstellen wir in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle nach den gültigen Regelwerken Feuerwehrpläne für Ihr Objekt.
Flucht- und Rettungspläne
Mithilfe von Flucht- und Rettungspläne werden die Wege zum nächstmöglichen Ausgang ins freie bzw. in einen sicheren Bereich in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden dargestellt. Sie dienen der raschen Orientierung im Brandfall und helfen so dabei, die Gebäude im Ereignisfall schnell zu Räumen. Sie beinhalten unter anderem auch die Lage von Ersthelfeeinrichtungen wie Feuerlöscher oder Verbandskästen. Gerne erstellen wir für Ihr Gebäude die Flucht- und Rettungspläne. Fragen Sie unverbindlich an!